Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes erwägt die EU Kommission eine erweiterte Kennzeichnungspflicht für Kraftfahrzeuge.
Im Rahmen der Feinstaubdebatte und im Zusammenhang mit der erheblichen Anzahl der Verletzten und Getöteten im Strassenverkehr soll für eine verbesserte Gesundheitsprävention und Unfallvermeidung eine einheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen in der EU vorgeschrieben werden. Vorbild ist hierzu die Kennzeichnungspflicht bei Tabakwaren.
Auch der Fußgängerschutz soll dabei nicht vernachlässigt werden.
Zusätzlich ist ein verpflichtendes Fahrerinformationssystem geplant, das mittels eines Headup-Displays vor Fahrtantritt relevante Warnhinweise ausgibt.
Nach der Fahrt soll das gleiche System umweltrelevante Daten ausgeben um das Bewusstsein der Kraftfahrzeugführer zu schulen.
Die erhobenen Daten werden anschließend über GMS/GPS-Modul direkt an die Statistikabteilung der EU Kommission übertragen. Damit wird eine zeitnahe, bürgerfreundliche Datenerhebung gewährleistet. Der Pressesprecher teilte mit, das damit in keinster Weise die Datenschutzrichtlinien tangiert werden, da man ja nicht zu einer Eingabe der Fahrerdaten gezwungen werde.
Die anwesenden Vertreter der Automobilindustrie versicherten, dass mit den vorhandenen technischen Möglichkeiten die Erfordernisse der Verordnung jederzeit erfüllt werden könnten. Der Mehrpreis eines Neufahrzeugs würde sich dadurch lediglich um ca. 5000 € erhöhen.
Die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf sogenannte Altfahrzeuge bis BJ 2008 soll als Durchführungsverordnung an die Mitgliedsstaaten übergeben werden und soll voraussichtlich bis zum Januar 2009 umgesetzt werden. Der dabei entstehende Aufwand für KFZ Besitzer in Höhe von geschätzten 10.000 € pro Fahrzeug wird dem Vernehmen nach durch eine Steuererleichterung von mindestens 50 € im ersten Jahr deutlich abgemildert.







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